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Schutzgebiete in Bremen / Klimawandel

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu folgenden nationalen und europäischen Schutzkategorien:



Flussarm im Naturschutzgebiet Borgfelder Wümmewiesen

1. Naturschutzgebiete

Ziel der Ausweisung von Naturschutzgebieten ist die Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildwachsender Pflanzen- oder Tierarten. Kriterien für Naturschutzgebiete können besondere Eigenart, hervorragende Schönheit oder Seltenheit sowie wissenschaftliche, naturkundliche und landeskundliche Bedeutung sein. In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebietes oder seiner Bestandteile sowie zu einer nachhaltigen Störung führen können. Im Vergleich zum Lanschaftsschutzgebiet besitzt das Naturschutzgebiet den höheren Schutzstatus.
In Bremen sind derzeit 4,79 Prozent (1935 Hektar) der Landesfläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

  • Wie kommt es zu der Ausweisung eines Naturschutzgebietes? (pdf, 17.5 KB)
  • Kurzinformationen zu den einzelnen Gebieten und die entsprechenden NSG-Verordnungen finden Sie hier: NSG-Gebiete


    Stauanlage Im Landschaftsschutzgebiet Blockland

    2. Landschaftsschutzgebiete

    Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
    bestimmter Teile von Natur und Landschaft können
    auch Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden.
    Im Gegensatz zum Naturschutzgebiet, wo der Erhalt von Lebensgemeinschaften oder der Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund steht, sollen Landschaftsschutzgebiete die Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes und die Bedeutung der entsprechenden Landschaft für die Erholung sichern, aber auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen.

    Die Gesamtgröße des Landschaftsschutzgebietes im Land
    Bremen beträgt 8192 Hektar (Stand Juli 2009).

    Für das Landschaftsschutzgebiet in Bremen als Ganzes galt bisher die Verordnung aus dem Jahr 1968:
    Verordnung 1968 (pdf, 48 KB)


    Für einzelne Bereiche des Bremer Landschaftsschutzgebietes sind in den letzten Jahren auch im Zusammenhang mit der Ausweisung von Natura 2000 Flächen neue separate Verordnungen erarbeitet worden. Diese Aktualisierung ist aber noch nicht abgeschlossen. Bisher liegen für folgende Gebiete eigene Verordnungen vor:

  • Niedervieland-Wiedbrok-Stromer Feldmark

  • LSG-Verordnung Niedervieland-Wiedbrok-Stromer Feldmark (Auszug aus d. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 11. 8. 2006) (pdf, 85.9 KB)
    Übersichtskarte LSG Niedervieland-Wiedbrok-Stromer Feldmark (pdf, 897.5 KB)

  • Nordwestliche Osterholzer Feldmark

  • LSG-Verordnung Osterholzer Feldmark (pdf, 43.8 KB)
    Übersichtskarte LSG Osterholzer Feldmark (pdf, 474.7 KB)


  • Blockland-Burgdammer Wiesen

  • LSG-Verordnung Blockland-Burgdammer Wiesen
    mit Übersichtskarte (Auszug aus d. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni 2009) (pdf, 238.5 KB)


    In Bremerhaven existieren zwei eigenständige Landschaftsschutzgebiete:

  • Suhrheide-Süd/Ahnthammsmoor

  • LSG-Verordnung Suhrheide-Süd/Ahnthammsmoor (pdf, 31.8 KB)
    Übersichtskarte LSG Suhrheide-Süd/Ahnthammsmoor (pdf, 600.9 KB)

  • Rohrniederung

  • LSG-Verordnung Rohrniederung (Auszug aus d. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. März 2006) (pdf, 72.7 KB)
    Übersichtskarte LSG Rohrniederung (pdf, 566 KB)



  • Übersichtskarte der Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Land Bremen (Stand August 2009) (pdf, 197.7 KB)


  • Kuckucks-Lichtnelke

    3. Besonders geschützte Biotope

    Neben den großen zusammenhängenden Naturschutz-
    und Landschaftsschutzgebieten gibt es eine Fülle von wichtigen, aber selten gewordenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen.

    Für diese herausragenden kleinräumigen Lebensräume hat der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit eröffnet, einen besonderen Schutzstatus zu erlassen. Mitte 1999 hat Bremen durch eine Novellierung des Bremischen Naturschutzgesetzes von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Seither sind etwa 600 selten gewordene Lebensräume unmittelbar unter gesetzlichen Schutz gestellt.

    Ein aufwendiges Unterschutzstellungsverfahren ist nicht notwendig. Die gesetzliche Grundlage bildet der Paragraph 22a (pdf, 9.4 KB) des Bremischen Naturschutzgesetzes.

    Folgende Biototypen sind nach §22a des Bremischen Naturschutzgesetzes geschützt:

    Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche
    Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
    natürliche oder naturnahe Bereiche
    fließender und stehender Binnengewässer
    einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen
    uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen
    Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen
    Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig
    überschwemmten Bereiche,

    offene Binnendünen, Zwergstrauchheiden, Borstgrasrasen,
    Trockenrasen,

    Bruch-, Sumpf- und Auwälder,

    Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich.


    Übersichtskarte der besonders geschützten Biotope im Land Bremen:

    in Bremerhaven (pdf, 1.8 MB)

    in der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 2 MB)


    Kartierschlüssel für Biotoptypen im Land Bremen


    4. Natura 2000 Gebiete

    Natura 2000 Logo

    1992 wurde in Rio de Janeiro auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung die Biodiversitätskonvention verabschiedet, in der sich 170 Staaten verpflichteten, Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (Biodiversität), umzusetzen.

    Ziel des europäischen Beitrags zur Biodiversitätskonvention ist der Aufbau eines zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten, das den Namen NATURA 2000 trägt. Bestandteile des NATURA 2000 Netztes sind die FFH- und Vogelschutzgebiete.

    In Bremen sind große Teile des Feuchtwiesenringes als Schutzgebiete bei der Europäischen Union gemeldet worden. Insgesamt handelt es sich um acht Vogelschutz- und 15 FFH-Gebiete mit einer Flächengröße von insgesamt 8500 ha, was 21 Prozent der Fläche des Bundeslandes Bremen entspricht.

    Zur Bewahrung und Entwicklung der NATURA 2000-Gebiete sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich. Dieses Aufgabenfeld wird von der Naturschutzbehörde beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa wahrgenommen.


  • Übersichtskarte der NATURA 2000 Gebiete im Land Bremen,
    Stand August 2006 (1,9 MB) (pdf, 1.9 MB)




  • FFH-Gebiete

    Der bedeutendste europäische Beitrag zur Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen ist die von der Europäischen Union 1992 erlassene Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie genannt. Der Erhalt der in der FFH-Richtlinie aufgeführten Tiere, Pflanzen und Lebensräume soll durch die Ausweisung der NATURA 2000 Gebiete sichergestellt werden. Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist verpflichtet, hierfür in seinem Land Gebiete zu benennen.

    Detailkarten und Informationen zu den gemeldeten Gebieten Im Land Bremen finden Sie hier: FFH-Gebiete

    Vogelschutzgebiete

    Bestandteil des NATURA 2000-Netzwerkes sind neben
    den Schutzgebieten der FFH-Richtlinie auch die Vogelschutzgebiete, die auf Grundlage der bereits 1979 verabschiedeten Richtlinie zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesen wurden. Ziel dieser Richtlinie ist der langfristige Schutz und die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vögel und ihrer Lebensräume in der Europäischen Gemeinschaft. Die Mitgliedsstaaten sind für den Erhalt all dieser Vogelarten verantwortlich und zum Schutz ihrer natürlichen Lebensräume verpflichtet.

    Detailkarten und Informationen zu den gemeldeten Gebieten im Land Bremen finden Sie hier: Vogelschutzgebiete

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