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Abwassersammelbehälter in Kleingartengebieten anzeigen

Wenn in Ihrem Kleingarten Abwasser anfällt und das Grundstück nicht an einen Kanal angeschlossen ist, müssen Sie einen Abwasserbehälter installieren und diesen bei der Behörde schriftlich anzeigen.

In einem Kleingarten oder auf einem Grundstück eines Wochenend- oder Ferienhausgebietes, in dem Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen wird, ist der Nutzungsberechtigte des Grundstücks zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Da die Grundstücke meist nicht der Kanalanschlusspflicht unterliegen, muss das Abwasser in einem Abwassersammelbehälter gesammelt und von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb abgeholt werden. Die regelmäßige Entleerung ist jeweils rechtzeitig zu veranlassen.

Zugelassen als Abwassersammelbehälter sind ausschließlich dichte monolithische Behälter. Der Behälter muss so bemessen sein, dass er das Abwasser eines Monats aufnehmen kann. Die Mindestgröße pro Grundstück beträgt eineinhalb Kubikmeter.

Voraussetzungen

Die Anzeigepflicht besteht für

  • Besitzer und/oder Nutzer von Kleingärten
  • Besitzer und/oder Nutzer von Grundstücken, die als Wochenend- oder Feriendomizil genutzt werden,

wenn Abwasser in großen Mengen anfällt, das Grundstück aber nicht an einen Kanal angeschlossen ist.

Die Errichtung, Änderung oder Beseitigung der Abwassersammelbehälter ist spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme der Wasserbehörde schriftlich mittels Anzeigeformular anzuzeigen. Bei Errichtung oder Änderung der Abwassersammelbehälter ist der Anzeige eine Typenbeschreibung des Abwassersammelbehälters mit Zulassungsnummer des Deutschen Instituts für Bautechnik sowie ein Lageplan oder eine Skizze des Grundstücks mit Grubenstandort und Leitungsverlauf beizufügen.  

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers muss drei Jahre vorgehalten und auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.